Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag über die Benutzung des BeFit Powerrooms zwischen dem Studiobetreiber und dem Mitglied, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart wurde.
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages im Studio durch Unterschrift der Vertragsparteien zustande.
Für Kinder und Jugendliche vor der Vollendung des 18.Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgaben der Vereinbarung auf dem „Nutzungsvertrag“ Zutritt zu den Räumlichkeiten des BeFit Powerrooms und ist berechtigt, diese während den Öffnungszeiten zu nutzen.
Zutritt zu den Räumlichkeiten erfolgt nur während den Öffnungszeiten bzw. Kurszeiten. Zu diesen Zeiten befindet sich stets Personal vor Ort. Nach Einführung von einem Transpondersystem ist der Zutritt stets und ausschließlich nur mit einem Transponder gestattet.
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem „Nutzungsvertrag“ ausdrücklich vereinbart, wurde.
Das Studio stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Powerroom genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
Das Mitglied ist verpflichtet für sichere Verwahrung des Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung
befreit.
Für die Ausstellung des Transponders wird die auf dem „Nutzungsvertrag“ vereinbarte Gebühr fällig.
Soweit auf dem „Nutzungsvertrag“ angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Pauschale zu den auf
dem „Nutzungsvertrag“ angegebenen Beiträgen sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied
erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von dem Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden könne. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft in dem Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder (falls vorhanden) und oder den
allgemeinen Zutritt ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Räumlichkeiten des Powerrooms zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztliche verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder
sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten des Powerrooms anzubieten, zu
verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in Höhe von EUR 2.000,00 geltend zu machen.
Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Ist auf dem „Nutzungsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser mit der ersten Lastschrift fällig. Sind auf dem „Nutzungsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils zum ersten oder 15. eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Soweit auf dem „Nutzungsvertrag“ eine wiederkehrende Pauschale vereinbart ist, wird diese jeweils zu dem im Vertag angegebenen Zeit-intervallen fällig
Für einen Studenten-/Azubi- und Schülervertrag ist die Vorlage eines gültigen Nachweises zwingend. Außerdem muss die voraussichtliche Dauer des Studenten-
/Azubi und Schülerstatus angegeben werden. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer wird der Status überprüft. Falls der Status abgelaufen ist, erfolgt ein automatischer Umstieg auf den regulären Vertrag mit entsprechenden Monatsbeiträgen
Sind auf dem nicht individuell vereinbarten „Nutzungsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und ist keine Vorauszahlung des Gesamtbeitrags vorgesehen, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des vereinbarten Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Studi wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Preiserhöhungen können aus betrieblichen Gründen, ohne dass es einer Begründung bedarf, zum Ablauf der Laufzeit (nach Verlängerung), erfolgen. Die Erhöhung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.
Das Mitglied ist verspflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes, wie z.B. Barzahlung vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Sind auf dem „Nutzungsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Studi berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das Studio berechtigt, einen weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Der Vertrag hat zunächst die auf dem „Nutzungsvertrag“ angegebene Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.
Soweit auf dem „Nutzungsvertrag“ nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge jeweils auf eine unbestimmte Zeit, wenn der
„Nutzungsvertrag“ nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist dabei jederzeit mit einer Frist von mindestens einem Monat kündbar.
Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und vergleichenden schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5 dieser AGB bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von dem Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem „Nutzungsvertrag“ beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform gegenüber dem Studio, mit dem der „Nutzungsvertrag“ besteht zu erklären. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Studios
Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seiner Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im
Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio
verwendet.
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern.
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien
regelmäßig vertrauen dürfen. Das Studio wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen
Ansprüchen des Mitglieds gegen das Studio auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist Deutsch.